Vereinbarkeit von Familie und Beruf – JETZT!

Deutschland steht im internationalen Vergleich schlecht dar, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Dabei können wir uns genau dies aufgrund des andauernden Fachkräftemangels nicht leisten. Wir müssen es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglichen, sich sowohl beruflich zu verwirklichen als auch ein Familienleben zu führen. Wenn wir dies nicht tun, bleiben wir als Gesellschaft hinter unseren Möglichkeiten zurück.

Reformierung des Elterngeldes

Das System des Elterngeldes wollen wir so flexibel, wie möglich gestalten. Damit wollen wir den Forderungen des Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 entsprechen. Im Allgemeinen soll sich die Gestaltung des Elterngeldes an dem schwedischen Modell orientieren.
Daher fordern die Jungen Liberalen Brühl:

Elterngeld
• Elterngeld soll zukünftig nicht mehr monatsweise, sondern tageweise vergeben werden.
• Regulär soll die Zeitspanne, in der Basiselterngeld beantragt werden kann, auf 440 Tage festgelegt werden. Innerhalb dieser 440 Tage sollen 70 Tage explizit für ein Elternteil reserviert werden. Weitere 70 Tage soll das jeweils andere Elternteil erhalten. Diese 70 Tage können nicht auf den jeweils anderen Erziehungsberechtigten übertragen werden. Soweit diese nicht genutzt werden, verfallen diese.

• Die ganzen 440 Tage können nach belieben der Eltern nur zur Hälfte oder einem Viertel genommen werden. Somit können aus einem voll bezahlten Tag Elterngeld, zwei halbbezahlte Tage werden. Dies soll so unbürokratisch, wie möglich, verwirklicht werden.
• Selbstständige Mütter und Väter sollen als eigene Kategorie behandelt werden. Diese werden momentan als exotischer Sonderfall bezeichnet, was zu wenig bis kaum Elterngeld führen kann.
• Finanzielle Einbußen von Selbstständigen, welche auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, sollen abzugsfrei hinzuverdient werden können.
• Die negativen Anreize des Partnerbonus, sodass Eltern finanziell schlechter gestellt werden, die gleichzeitig Elterngeld erhalten, sollen beseitigt werden.
• Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, steht diesem die volle Anzahl an 440 Monate zu.

Mutterschaftsgeld .
• Bei lesbischen Paaren soll das Mutterschaftsgeld nur die gebärende Mutter erhalten.
• Dem Vater bzw. dem Partner oder der Partnerin der Mutter soll es ermöglicht werden, bis zu 10 Tage vor dem errechneten Geburtstermin bereits Elterngeld zu erhalten, um an Untersuchungen kurz vor der Geburt teilzunehmen.
Zudem begrüßen wir folgendes Vorhaben der Ampelregierung aus ihrem Koalitionsvertrag: “Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben.“

 

Mütter können auch selbstständig sein
Für viele Selbstständige kann eine Schwangerschaft existenzbedrohlich werden. Selbstständige Schwangere, welche im schlimmsten Fall gar nicht mehr arbeiten können, werden im bisherigen System als exotischer Sonderfall behandelt. Dies muss enden. Ohne die Unterstützung ihrer Partner oder Partnerinnen kommen viele Selbstständige selbst nicht über die Runden. Dabei leisten Selbstständige einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft, in dem sie Arbeitsplätze schaffen. Bereits 2008 kritisierte die FDP-Bundestagsfraktion, dass die Unterstützung des Staates für Familien zu wenig die Situation von Selbstständigen berücksichtigt. Auf dieser Kritik wollen wir nun mit konkreten Lösungsansätze antworten:

Daher fordern die Jungen Liberalen Brühl:
Krankenversicherung
• Schwangere müssen auch innerhalb der ersten sechs Wochen nach einer Krankschreibung unterstützt werden. Daher muss die Zahlung von Krankengeld aufgrund von Beschwerden, die auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, bereits ab dem ersten Tag erfolgen.
• Geringfügige, formelle Betriebsführung muss trotz Krankschreibung möglich sein.
• In körperlich fordernden Berufen, wie zum Beispiel bei Handwerksbetrieben, muss anerkannt sein, dass Schreibtischarbeit nicht vollständig das Arbeitsaufkommen ersetzen kann.
• Keine Abzüge beim Krankengeld – 70% der Bemessungsgrundlage sind gerade für Gründerinnen und Solo-Selbstständige nicht genug.
• Das Krankengeld muss auf der Grundlage der gezahlten Beiträge berechnet werden und nicht auf der Grundlage des ausgefallenen Arbeitseinkommens.
Mutterschaftsgeld:
• Voll bezahlten gesetzlichen Mutterschutz. Aktuell erhalten Selbständige maximal 13,00 € pro Tag – aufgrund von laufenden Kosten, sowohl privat als auch betrieblich, ist dies nicht ausreichend und wird zusätzlich noch mit dem Krankengeld verrechnet.
Betriebliche Absicherung:
• Die Ausweitung der Ausgleichszahlungen für werdende Mütter auch an schwangere Selbständige in Berufen, in denen aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung das Beschäftigungsverbot für Angestellte greift.
• Angelehnt an dem Beispiel Österreichs ist für selbstständig erwerbstätige Frauen (Gewerbetreibende, Neue Selbstständige und Bäuerinnen) als Mutterschaftsleistung grundsätzlich Betriebshilfe vorgesehen, d.h. für den Betrieb wird eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, kann finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden
• Einrichten von Notfalltöpfen für die finanziell gefährdeten Betriebe von Schwangeren
Ebenfalls soll erprobt werden, inwieweit das steuerliche Absetzen von Kinderbetreuung außerhalb eines geregelten Kitabetriebs und nachweislich während der Arbeitszeit positive Auswirkungen haben kann.