Weil Abtreibung ein Freiheitsrecht ist!

Der Ortsverband fordert:

Individuelle Freiheit und die Gestaltung der eigenen Zukunft sind Werte für, die die Jungen Liberalen immer wieder einstehen. Dieser Grundsatz kann jedoch auch vor dem eigenen Körper nicht halt machen. Im europäischen Vergleich hat Deutschland ein eher restriktiveres Abtreibungsgesetz. Daher sollten sich die Jungen Liberalen dafür einsetzen, das Abtreibungsgesetz zu liberalisieren.
Immer wieder kommt die Debatte auf diese Frage zurück „Wann fängt Leben an?“. Ist dies beim Verschmelzen von Eizelle und Spermium der Fall, beim ersten Herzschlag oder bei der Geburt? Darauf wird man sich wahrscheinlich nie genau einigen können. Eins ist für uns jedoch klar: Es ist nicht der Staat, der entscheiden sollte, wann und ob eine Frau abtreibt, sondern sie selbst, das Individuum. Daher wollen wir das Abtreibungsgesetz liberaler und fortschrittlicher gestalten:

Das größtmögliche Maß an Freiheit
Um sich am Beispiel der Niederlande zu orientieren, soll eine Abtreibung nur noch verboten werden, wenn der abzutreibende Fötus überlebensfähig ist. Somit soll eine Abtreibung in der Arztpraxis bis zur 22.Woche und im Krankenhaus bis zur 24.Woche ermöglicht werden. Schwangerschaftsabbrüche bis zur 24.Woche sollen folglich nicht mehr als Straftat anerkannt werden. Über die 25.Schwangerschaftswoche hinaus sollen Schwangerschaftsabbrüche nur bei einer psychischen oder physisches Gefährdung der Frau möglich sein. Eine Abtreibung aufgrund des Geschlechtes des Kindes bleibt weiterhin verboten.
Außerdem soll es Frauen mit der Zustimmung des behandelnder/s ArztIn bis zur 10.Woche ermöglicht werden, die Abtreibung zuhause durchzuführen.
Die Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle soll drei Tage vor der Durchführung einer Abtreibung weiterhin der Standard bleiben. Es soll jedoch ermöglicht werden bei einer anerkannten Beratungsstelle aktiv gegen die drei Tage Bedenkzeit zu widersprechen, wodurch eine Abtreibung auch schon früher ermöglicht werden kann. Von dieser Verpflichtung sollen jedoch Frauen bis zur 6.Woche vollkommen entbunden werden.

Ein Zahnarztbesuch ist nicht medizinisch notwendiger als eine Abtreibung
Momentan müssen die Kosten eines Schwangerschaftsabbrüche, die nicht aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt werden, von der Frau selbst übernommen, da sie nicht als medizinisch notwendiger Eingriff angesehen wird. Zweimal jährliche Zahnarztbesuche fallen hingegen unter diese Kategorie. Das passt für uns nicht zusammen. Daher fordern wir, dass künftig jegliche Formen von Schwangerschaftsabbrüchen von der Krankenkasse übernommen werden.
Parallel dazu muss mehr über das Thema „Aufklärung“ informiert werden. Zusätzlich müssen Verhütungsmittel leichter zugänglich gemacht werden.